Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand 06/2024

1. Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen der niuli GmbH (im folgenden „niuli“) und dem Kunden geschlossenen Verträge. Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn niuli ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von niuli schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Mit Vertragsabschluss versichert der Kunde, dass er nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.

2. Leistungen

  1. Die von niuli im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden zu erbringenden Leistungen und die Gegenleistung des Kunden werden im entsprechenden Vertrag mit dem Kunden abschließend beschrieben.

3. Vertragslaufzeit, Vertragsänderung und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Datum wie individuell vereinbart und auf der Rechnung vermerkt.
  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
  4. Zusatzpakete können insgesamt oder einzeln mit derselben Kündigungsfrist separat gekündigt werden unter Aufrechterhaltung des Vertrages im übrigen.
  5. Zukünftige Leistungs- und Preisänderungen werden dem Kunden von niuli mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums mitgeteilt. Kündigt der Kunde in diesem Fall den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Vertragsende nicht, akzeptiert er die Geltung der Vertragsänderungen.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  7. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Zahlungen und Fälligkeit

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsschluss.
  2. niuli ist berechtigt, Rechnungen auch rein elektronisch zu stellen.
  3. Zahlungen sind vorbehaltlich einer einzelvertraglich gesondert vereinbarten gebuchten Ratenzahlung bei Rechnungserhalt sofort und im Voraus für die jeweilige Laufzeitperiode ohne Abzug fällig.
  4. Bei einzelvertraglich gesondert vereinbarten Ratenzahlungen werden einmalige Leistungen gemeinsam mit der ersten Rate in Rechnung gestellt. Befindet sich der Kunde mit einer Ratenzahlung in Verzug, so endet jede Ratenzahlungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.

5. Rechte und Pflichten von niuli

  1. niuli ist verpflichtet dem Kunden Zugang zur Onlineanwendung zu gewährleisten.
  2. niuli gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98 % pro Kalenderjahr. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen.
  3. niuli ist berechtigt, die Bereitstellung der niuli Online Tools zur Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten vorübergehend einzustellen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von niuli nach Möglichkeit bei Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Geplante Wartungs- und Pflegearbeiten werden dem Kunden durch niuli frühestmöglich mitgeteilt. Unberührt bleibt das Recht von niuli, zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung, durchzuführen. Diese Zeiträume sind nicht Bestandteil der garantierten Verfügbarkeit und Leistungserbringung.
  4. niuli ist berechtigt, aktualisierte Versionen der Software bereit zu stellen.
  5. niuli wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen. Aktualisierte Versionen können von der vorherigen Version im Aussehen und dem Funktionsumfang abweichen.

6. Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde darf auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (via Internet) zugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten (inkl. Downloadfunktion) vertragsgemäß nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm während des Vertragsverhältnis zur Verfügung gestellten Daten (Screenshots, digitale oder physische Kopien, Präsentationsdateien u.ä.) nicht an Dritte weiterzugeben.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu den niuli Online Tools nicht an Dritte weiter zu geben. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur innerhalb der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu verwenden.

7. Gewährleistung

  1. Der Kunde erkennt an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexere Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern her- und zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in Prozessen die das händische Einarbeiten von Daten erfordern, kann diese Komplexität trotz sorgfältiger Qualitätssicherung seitens niuli zu Fehlern und Fehlinterpretationen führen.
  2. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
  3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
  4. Die Bereitstellung der Daten von Drittparteien kann von niuli nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Sollte niuli der Zugang und die Bereitstellung der Drittanbieterdaten nicht mehr möglich sein, wird niuli so schnell als möglich, maximal innerhalb von vier Wochen für einen gleichwertigen Ersatz dieser Daten sorgen.
  5. Der Kunde hat niuli jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr gewährleistet („Servicezeiten“).
  6. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird niuli auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
  7. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
  8. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von niuli.

8. Haftung und Verjährung

  1. Der Kunde und niuli haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 8 (1) haftet niuli bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8 (1) und (2) gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von niuli übernommener Garantien.
  4. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8 (1) und (2) gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Arbeitnehmende, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von niuli.
  5. Mängelansprüche, mit Ausnahme der unter Ziffer 8 (1) und (3) genannten Ansprüche, verjähren innerhalb von einem Jahr.
  6. niuli kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder unberechtigte Nutzung ermöglicht. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigungen gilt nicht als Kündigung des Vertrages.
  7. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
  8. niuli bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Einwilligung zur Datenverarbeitung und Rechtseinräumung

  1. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der zur Auftragsdurchführung, Rechnungsstellung, technischen Support sowie zur Performance-Analyse benötigten Firmenprofildaten und Nutzungsprofile und der damit verbundenen personenbezogenen Daten zu.
  2. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, soweit die betroffene Datenverarbeitung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.
  3. Ferner räumt der Kunde im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang das Recht zur Speicherung, Be- und Verarbeitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung des Logos des Kunden und auf beliebigen Webseiten und vergleichbaren, auch mobilen, Medien und Diensten des Betreibers niuli GmbH ein.
  4. Eine Weitergabe an mit dem Vertragszweck nicht befasste Dritte erfolgt nicht.

10. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Eine solche Regelung wird durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Vertragsparteien möglichst gleichkommen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.